Sachbeschädigungen
Durch Schüler mutwillig verursachte Schäden werden nach Rücksprache mit Ihnen im Auftrag der Schule behoben und die Kosten den Eltern durch die Schulverwaltung in Rechnung gestellt.
Durch Schüler mutwillig verursachte Schäden werden nach Rücksprache mit Ihnen im Auftrag der Schule behoben und die Kosten den Eltern durch die Schulverwaltung in Rechnung gestellt.